Wenden Sie sich bei Fragen gerne an mich - 0541 600 18 7 18 - ra.falk@osnanet.de
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Ich studierte an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Mein Referendariat absolvierte ich in Osnabrück. Im Jahr 2001 besuchte ich erfolgreich die Fachanwaltslehrgänge im Steuer- und Arbeitsrecht. Seit 2008 bin ich als Rechtsanwältin in Osnabrück zugelassen und Mitglied des DAV. Schwerpunkte meiner Arbeit sind das Familienrecht, das Arbeitsrecht sowie das Verkehrsrecht. Gerne berate und vertrete ich Sie als Rechtsanwältin auch über Osnabrück hinaus, in der gesamten Region rund um Münster, Ibbenbüren, Bielefeld und Oldenburg.
Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Das Arbeitsrecht setzt sich aus dem individuellen Arbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht zusammen. Bereits während des Bewerbungsprozesses ergeben sich für zukünftige Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Rechte und Pflichten, z. B., wenn bei der Ablehnung der Bewerbung gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen wurde.
Als Rechtsanwältin überprüfe ich auch den Arbeitsvertrag oder das Kündigungsschreiben auf unwirksame Inhalte und vertrete Sie, wenn Sie den Klageweg beschreiten möchten. Weiterhin berate ich Sie zu Angelegenheiten des Betriebsrats, Tarifverträgen u. v. m.
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner. Egal ob Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall – ich verhelfe Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso beratend zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.
Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden.
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